EU-Recht und Dienstleistungsrichtlinie

Alles Wissenswerte zur Dienstleistungsrichtlinie

Das EU-Projekt ist noch lange nicht vervollständigt, weil unter anderem einige Kräfte dagegen wirken. Kräfte, die gerne wieder Nationalstaaten auf der Landkarte sehen würden, die ihren Idealismus zur Not kriegerisch durchsetzen.

Zudem haben wir EU-Staaten, die sich aufgrund Ihrer Wirtschaftsstärke in einigen Bereichen querstellen. Andere stellen sich wegen ihrer Wirtschaftsschwäche gleichermaßen quer, weil sie sich von den starken EU-Staaten übervorteilt fühlen. 

Abhilfe kann hier nur eine wirtschaftlich starke EU verschaffen.

Hierzu bringen wir gerne das Beispiel der Mutter, die 27 Kinder unter ihrer Obhut hat, und alle gleichermaßen liebt. Sie ist um alle ihre Kinder gleichermaßen besorgt. Unsere EU-Mutter ist Brüssel nebst Ihren Organen. Während die EU-Nationalstaaten ihre Aufmerksamkeit mehr auf sich selbst richten, hat Brüssel das gleiche Verlangen eben auf EU-Ebene, was alle EU-Staaten einschließt.

Unsere – nennen wir Sie – EU-Regierung, liebt nicht vorrangig Frankreich, Deutschland, Niederlande, etc. …
Sie ist um das Wohl aller ihrer 27 EU-Kinder bemüht.

Sie weiß, und ihre Experten haben dies mehrfach bestätigt, dass der EU-Wirtschaftsraum gestärkt wird, wenn die Harmonisierung, einschließlich der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, vollständig umgesetzt wird. Die jüngsten Zahlen hierzu sind mehr als beeindruckend, welche Sie in der Broschüre des Europäischen Parlaments „Arbeiten in der Europäischen Union“ einsehen können.
(Erhalten Sie die Broschüre hier in unserem Webinar)

Was ist der Zweck der EU-Dienstleistungsrichtlinie?

Ausschnitt aus unserem kostenfreien Online-Seminar: Auswirkungen auf das BIP.

Die Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht spielt eine sehr wichtige Rolle darin, warum das Konstrukt einer Firmengründung in Bulgarien von der Europäische Union gefördert wird: 
Durch die vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie könnten der Handel mit privaten Dienstleistungen um 45 % und ausländische Direktinvestitionen um 25 % gesteigert werden, was eine Zunahme des BIP um 0,5 % bis 1,5 % zur Folge hätte (Mitteilung der Kommission „Europa 2020“)

Ihre erfolgreiche Umsetzung erfordert nachhaltiges politisches Engagement und breite Unterstützung auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Zweck der Richtlinie ist die Beseitigung von Hindernissen für den Handel mit Dienstleistungen in der EU durch die folgenden Maßnahmen:

-Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Dienstleistungserbringer,
-die Stärkung der Rechte von Verbrauchern und Unternehmen, die Dienstleistungen erwerben, und
-Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.

Relevante Punkte:

Der Anwendungsbereich der Richtlinie deckt eine breite Palette von Dienstleistungen ab, wie z. B..

-den Einzel- und Großhandel mit Waren und Dienstleistungen,
-die Tätigkeiten der meisten reglementierten Berufe wie Rechts- und Steuerberater, Architekten und Ingenieure, – – die Tätigkeiten des öffentlichen Sektors,
-das Baugewerbe,
-die Tätigkeiten des öffentlichen Sektors, – das Baugewerbe, – unternehmensbezogene Dienstleistungen wie z. B. Bürodienstleistungen, Unternehmensberatung und Veranstaltungsorganisation, und
-Freizeit- und Tourismusdienstleistungen.
Bestimmte Dienstleistungen sind von der Richtlinie ausgenommen. Dazu gehören Finanzdienstleistungen, bestimmte elektronische Kommunikationsdienste, Dienstleistungen von Zeitarbeitsfirmen, private Sicherheitsdienste und Glücksspiele.

Die Richtlinie erlaubt es Unternehmen, Niederlassungen in anderen Ländern als ihrem eigenen EU-Land zu gründen. Um dies zu ermöglichen, müssen die EU-Länder verschiedene Maßnahmen ergreifen, darunter:

-Bereitstellung von zentralen Anlaufstellen, die Informationen und Unterstützung bei Verwaltungsverfahren bieten und sicherstellen, dass diese Verfahren elektronisch abgewickelt werden können;
-Überprüfung und Vereinfachung ihrer allgemeinen Genehmigungsregelungen für den Zugang zu Dienstleistungen;
-Beseitigung von diskriminierenden Anforderungen wie Nationalität oder Geschäftssitz sowie von restriktiven Anforderungen wie der wirtschaftlichen Bedarfsprüfung, die von Unternehmen verlangt, dass sie den Behörden einen Bedarf für ihre Dienstleistungen nachweisen.
Ähnliche Schutzvorkehrungen sind für die Rechte der Dienstleistungsempfänger (Verbraucher oder Unternehmen) vorgesehen, um deren Vertrauen in den Binnenmarkt zu stärken. Die EU-Länder sind somit verpflichtet:

-Hindernisse für Dienstleistungsempfänger zu beseitigen, die die Dienste eines in einem anderen EU-Land ansässigen Anbieters in Anspruch nehmen wollen, wie z. B. die Pflicht, eine Genehmigung einzuholen;
-Beseitigung diskriminierender Anforderungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Dienstleistungsempfängers;
-Bereitstellung allgemeiner Informationen und Hilfestellung in Bezug auf rechtliche Anforderungen, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, und Rechtsbehelfe, die in anderen EU-Ländern zur Verfügung stehen.
Die Dienstleistungsrichtlinie musste in allen EU-Ländern bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Jahr 2012 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. Dieser Bericht:

-zog eine Bilanz der Fortschritte, die die EU-Länder bei der Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für den Binnenmarkt für Dienstleistungen gemacht haben;
-identifizierte Beschränkungen, die noch nicht beseitigt wurden, wie z. B. die Anwendung von Wohnsitzanforderungen oder die Prüfung des wirtschaftlichen Bedarfs; und
-enthielt Vorschläge zur Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes für Dienstleistungen.

Die Richtlinie ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden.

Verbundene Rechtsakte

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen – Nutzung der Ergebnisse des Prozesses der gegenseitigen Evaluierung im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie (KOM(2011) 20 endgültig vom 27.1.2011).

Beschluss 2011/130/EU der Kommission vom 25. Februar 2011 über Mindestanforderungen an die grenzüberschreitende Verarbeitung von Dokumenten, die von den zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt elektronisch signiert worden sind (ABl. L 53 vom 26.2.2011, S. 66-72).

Spätere Änderungen des Beschlusses 2011/130/EU wurden in den ursprünglichen Text eingefügt. Diese konsolidierte Fassung dient nur zu Dokumentationszwecken.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012-1015 (KOM(2012) 261 endgültig vom 8. Juni 2012).

Durchführungsbeschluss 2014/148/EU der Kommission vom 17. März 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/130/EU der Kommission über Mindestanforderungen an die grenzüberschreitende Verarbeitung von Dokumenten, die von den zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt elektronisch signiert worden sind (ABl. L 80 vom 19.3.2014, S. 7-9).

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Die Inhalte des Webinars auf einen Blick:

  • Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien
  • EU-Mutter-Tochter Richtlinie
  • Unternehmerprofile
  • EU-Bruttoinlandsprodukt
  • Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht
  • Firmenname & Markenbildung 
  • Gründung der bulgarischen Gesellschaft
  • Übersicht Gründungsunterlagen
  • Bankkonto & Domizil 
  • Handelsregister & Ausstattung 
  • Umstrukturierung
  • Steuer- und Meldepflichten
  • Aufnahme des operativen Geschäftes
  • Stolperfallen bei der Gründung 
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  • Inkl. Unterlagen zum EU-Steuerrecht, Kalkulationen, Fallstudien, Workbook mit Checklisten und Hinweisen aus dem operativen Geschäft von DE-Unternehmern.

Falls Sie offene Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Schicken Sie einfach eine Nachricht an team@4-europe-consultung.com und unser Team hilft Ihnen bei Ihrem Anliegen. 

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Wir sind als eine europäische Unternehmensberatung darauf bestrebt, dass jeder unserer Mandanten mit seiner Lösung der Firmengründung keine Risiken eingeht, sondern eine legale Steuerersparnis erzielt. Eine Firma zu betreiben, die einen echten Geschäftsbetrieb in Bulgarien aufnimmt, verursacht höhere Kosten als eine reine Briefkastengesellschaft, ist aber die einzige Variante, um eine legale Steuerersparnis zu erzielen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Unternehmen und Ihre berufliche Zukunft!

Ihr 4 Europe Consulting Team

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!

Schreiben Sie uns: team@4-europe-consulting.com

Panagiotis Alexandridis

Panagiotis Alexandridis
Geschäftsführer 4 Europe Consulting

Dr. Franziska Pühringer

Dr. Franziska Pühringer 
EU Business Consultant

Philipp Kless

Philipp Kless 
EU Business Consultant

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4 Europe Consulting ist ein europäischer Anbieter
von Dienstleistungen für Unternehmensgründungen und Steuerberatung.  

Als Teil der European Accounting Association (EAA), die seit über 40 Jahren besteht, 
verfügen wir über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Registrierung internationaler 
Unternehmen und der Sicherstellung, dass diese den lokalen Vorschriften entsprechen. 

 

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