Firmengründung in Bulgarien

Wie Sie eine Unternehmensbesteuerung von 0-10% erzielen

Angesichts der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie werden zunehmend mehr Unternehmer auf die Möglichkeiten des EU-Rechts nebst ihrer steuerlichen Perspektiven aufmerksam. Eine Unternehmensgründung in Bulgarien oder eine Teilauslagerung sind dabei die interessantesten Umstrukturierungsmaßnahmen, die das EU-Recht der Niederlassungsfreiheit einem Unternehmer zur Verfügung stellt.

Es lauern jedoch einige Stolperfallen in Form von unseriösen Angeboten zu Online-Ferngründungen und rechtlichte Fallstricke.
Verschaffen Sie sich auf dieser Seite einen Überblick über die wichtigsten Aspekte einer Firmengründung in Bulgarien:

Die Standortwahl Bulgarien ist gerade für Startups und Unternehmen von kleiner und mittlerer Größe sehr geeignet, um Outsourcing- Potentiale zu nutzen. Die Auslagerung von Geschäftsprozessen liegt im Trend und Bulgarien belegt nach Angaben des bulgarischen Vizeministers für Wirtschaft den 2. Platz in Europa im Puncto Outsourcing.

Die Möglichkeiten sind vielseitig, egal ob es sich um Dienstleistungen oder um das produzierende Gewerbe handelt. Bulgarien ist eines der weltweit führenden Ziele für BPO (Bulgarian Outsourcing Association)- und ITO(Information Technology Outsourcing) -Outsourcing-Dienstleistungen.  

Im Jahr 2015 wurde Bulgarien von der britischen National Outsourcing Association (NOA) zum besten Outsourcing-Ziel gekürt. Der Beitrag des BPO-Sektors zur Wirtschaft des Landes betrug in diesem Jahr 3 Prozent. 

Darüber hinaus strebt die bulgarische Regierung eine Verbesserung des Geschäftsklimas des Landes an, indem sie ausländischen Investoren und Einzelpersonen eine Reihe von Anreizen bietet. Diese Maßnahmen fördern die Offshoring-Branche maßgeblich. So konnte Bulgarien auch in den vergangenen Jahren die Top-3-Platzierungen beibehalten. Q: National Outsourcing Association 

Bulgarien ist aus unternehmerischer Sicht ein sehr liberaler EU-Staat, wie Sie selber noch feststellen werden. Hierdurch werden Sie in die Lage versetzt eine finanzielle Sicherheit, ein Auffangbecken für schlechte Zeiten, oder im Generellen Reserven für die Zukunft aufzubauen, dessen Einsatz alleine Sie entscheiden.

Mit der niedrigsten Besteuerung im gesamten EU-Raum schaffen Sie eine optimale Basis.

Für eine ganzheitliche Darstellung eines Gründungsprozesses haben wir für Sie ein kostenfreies Online-Seminar zusammengestellt, in dem alle Aspekte einer Firmengründung aus unserer Erfahrung ausführlich erläutert werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unserem Team individuelle Fragen zur Gründung und dem EU-Steuerrecht zu stellen.

Konkrete Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien

Schauen wir uns als nächstes die konkreten Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien an:

Ausschnitt aus unserem kostenfreien Online-Seminar: Fallstudien & Kalkulationen

  • Firmengründung in einem EU-Staat
  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
  • Niederlassungsfreiheit
  • Körperschaftsteuersatz von 0-10%
  • Nur 5% Quellensteuer
  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Niedrige Lohnkosten
  • Geringe Abgabenbelastung
  • Geringe Mieten und Immobilienpreise
  • Über 60 Doppelbesteuerungsabkommen
  • Stabiler Finanzsektor
  • Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
  • Stabile Politik, Wirtschaft und Justiz
  • 20% bzw. 9% (reduziert) VAT (Umsatzsteuer)

Die geringen Gründungskosten sind nur ein Vorteil von vielen, die für eine Firmengründung in Bulgarien sprechen. Der Hauptvorteil liegt in den geringen Einkommens- und Körperschaftssteuern, die in Bulgarien nur 10 % betragen. Liegt Ihr Unternehmen in einer Region mit einer hohen Arbeitslosenrate, kann die Steuerlast sogar bis auf 0 % absinken. Das bedeutet, Sie müssen mit Ihrer vollwertigen EU-Gesellschaft in einem solchen Fall überhaupt keine Steuern zahlen. 

Ein wichtiger Hinweis für Investoren: In Bulgarien beträgt die Quellensteuer auf Liquidationsanteile und Dividenden nur 5 %. Zudem gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 60 Staaten, was Bulgarien zu einem attraktiven Ziel für Investitionen macht.

Neben den niedrigen Steuern bilden die geringen unternehmerischen Kosten (Miete, Personal) den Hauptanreiz für die Gründung in Bulgarien. Diese sind in Bulgarien wirklich außerordentlich niedrig. Vom geringen Mindestlohn für das Personal über niedrige Sozialversicherungsabgaben bis hin zu niedrigen Mieten für Immobilien. Dementsprechend günstig sind auch die Kaufpreise für Immobilien. Da die Bevölkerung im Schnitt über einen hohen Bildungsgrad verfügt, kann 4-Europe Ihnen qualifiziertes Personal vermitteln.

Erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar alle relevanten Aspekte und praktischen Vorteile einer Firmengründung für Unternehmer sowie einen Einblick in unsere Arbeitsweise.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Ausschnitt aus unserem kostenfreien Online-Seminar: Auswirkungen auf das BIP.

Die Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht spielt eine sehr wichtige Rolle darin, warum das Konstrukt einer Firmengründung in Bulgarien von der Europäische Union gefördert wird: 
Durch die vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie könnten der Handel mit privaten Dienstleistungen um 45 % und ausländische Direktinvestitionen um 25 % gesteigert werden, was eine Zunahme des BIP um 0,5 % bis 1,5 % zur Folge hätte (Mitteilung der Kommission „Europa 2020“)

Ihre erfolgreiche Umsetzung erfordert nachhaltiges politisches Engagement und breite Unterstützung auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Dies bedeutet konkret, dass hier auch Ihr Engagement als vollwertiger EU-Unternehmer infrage kommt. Dieses Interesse begründen diverse Förderprojekte sowie EU Fördergelder (bis zum Jahr 2020 über 10 Mrd. € aus den EU-Fonds). Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen in unserem kostenlosen Webinar.

Für welche Branchen lohnt sich eine Gründung?

Unsere EU-Steuerexperten haben Firmen aus den folgenden Sektoren bei der Firmengründung begleitet:

  • Werbeagenturen
  • IT Dienstleister/Programmierer
  • Onlineshops
  • Internetdienstleister/SEO/SEA/Webdesign
  • Bauunternehmer, Bauträger, 
  • Immobiliendienstleistungen, Kapitalanlagenvertriebe
  • Architekten, Ingenieure, Sachverständige
  • Freiberufler
  • Handelsunternehmen/Handelsvertreter
  • Montageunternehmen / Messebau
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Import / Export
  • internationale Speditionen 
  • erneuerbarer Energien 
  • Gebäudereinigung
  • Fleisch- und Geflügel der verarbeitenden Industrie.
  • Internationale Eventagenturen
  • Künstler/Kunstgalerien
  • Robotik/AI
  • Architekten, Ingenieure, Sachverständige
  • Internetshops, Webdesigner
  • Personalvermittlung

Aus unserer Erfahrung profitieren vor allem diese 3 Kernzielgruppen von einer bulgarischen Firma:

  • Von der Covid-Pandemie betroffene Unternehmen: Für die Entwicklung neuer Strategien und Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Skalierende Unternehmen: Unternehmer, die mit Ihrem Unternehmen einen Gewinn von 100.000 € und mehr erzielen und eine Internationale Ausrichtung erwägen
  • Start-ups: Innovative Produktideen und digitale Services mit Wachstumspotential

Dabei ist unserem Team stets zu Beginn unserer Zusammenarbeit mit den Unternehmen aufgefallen, dass die Firmen anfangs Startschwierigkeiten bei der Gründung in Eigenregie und Komplikationen mit Gründungskanzleien hatten.
Wir möchten Ihnen im Folgenden aus unserer Erfahrung berichten.

Unseriöse Angebote zu Ferngründungen und Stolpersteine

Nicht zu leugnen ist die Tatsache, dass in Netz viele Lockangebote auf Niedrigpreis-Nivau (vor allem in Bezug auf Ferngründungen) vorzufinden sind. Agenturen und Gründungskanzleien, die diese Angebote bereitstellen, beraten nicht umfassend oder falsch. Im Nachgang entstehen für die Unternehmen Folgekosten und rechtliche Fallstricke. Daher müssen Sie bei der Auswahl eines richtigen Partners die folgenden Aspekte sicherstellen:

  • Angebot einer rechtssicheren Gründung nach EU-Recht
  • Schnelle Kommunikation und Eingehen auf alle Ihre Fragen
  • Der Charakter der Briefkastengesellschaft wird mit allen Maßnahmen vermieden
  • 
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Gründungsschritte
  • Unterstützung bei den notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen

  • Einhaltung des deutschen Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen  (Außensteuergesetz; AStG)

Bevor Sie eine Firmengründung erwägen, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend über diese potentiellen Stolpersteine und den Hintergründen des EU-Steuerrechts zu informieren. Dann können sich sowohl bei der Auswahl eines Partners als auch bei der Gründung in Eigenregie auf die richtigen Gesichtspunkte fokussieren und für Ihr Unternehmen die richtige Entscheidung treffen.

Alles, was Sie wissen müssen: Ihr Gründungskompass

Bei unserem kostenfreien Online-Seminar “Der komplette rechtskonforme Prozess einer Firmengründung in Bulgarien” lernen Sie alle relevanten Prozessschritte einer Firmengründung im EU-Staat Bulgarien kennen und erhalten eine Basis, auf der Sie Ihren eigenen, rechtssicheren Gründungsplan erarbeiten können. Dabei lernen Sie auch unser System und unsere Dienstleistungen kennen.

Die Inhalte des Webinars auf einen Blick:

  • Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien
  • EU-Mutter-Tochter Richtlinie
  • Unternehmerprofile
  • EU-Bruttoinlandsprodukt
  • Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht
  • Firmenname & Markenbildung 
  • Gründung der bulgarischen Gesellschaft
  • Übersicht Gründungsunterlagen
  • Bankkonto & Domizil 
  • Handelsregister & Ausstattung 
  • Umstrukturierung
  • Steuer- und Meldepflichten
  • Aufnahme des operativen Geschäftes
  • Stolperfallen bei der Gründung 
  • Aufnahme des operativen Geschäftes
  • Inkl. Unterlagen zum EU-Steuerrecht, Kalkulationen, Fallstudien, Workbook mit Checklisten und Hinweisen aus dem operativen Geschäft von DE-Unternehmern.

Falls Sie offene Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Schicken Sie einfach eine Nachricht an team@4-europe-consultung.com und unser Team hilft Ihnen bei Ihrem Anliegen. 

Was das EU-Steuerrecht Ihnen bietet

Das Internationale Steuerrecht ist in sich derartig komplex das immer wieder “weiße” Einkünfte entstehen können. Dies sind legal nicht versteuerte Einkünfte. Verständlicherweise sind Finanzminister nicht begeistert das Einkünfte legal steuerfrei vereinnahmt werden können. Aufgrund komplexer Gesetzgebungsverfahren lassen sich solche Lücken jedoch nicht immer zeitnah und länderübergreifend schließen.

Als Unternehmer dürfen Sie solche Lücken völlig legal nutzen und davon profitieren. Gute und transparente Steuerberater weisen ihre Mandanten proaktiv auf solche Lücken hin um steuerliche Sparpotentiale zu nutzen.

Eine solche steuerliche Lücke ist die Möglichkeit für die Zeit eines Wettbewerbsverbotes bei einer deutschen Firma die Gehaltsentschädigung steuerfrei zu vereinnahmen. Wenn Sie z.B. von Ihrem Unternehmen ein Gehalt i.H.v. 10.000 € monatlich beziehen und selbiges Ihnen ein Wettbewerbsverbot für 2 Jahre in Deutschland erteilt ist diese Entschädigung auf zukünftige Einkünfte, sofern Sie sich an das Wettbewerbsverbot halten und nicht in Deutschland arbeiten, in Deutschland steuerfrei. Das deutsche Unternehmen hingegen kann diese Zahlung als Betriebsausgaben geltend machen. Im Ergebnis können Sie 240.000 € steuerfrei privat vereinnahmen während Ihr Unternehmen 240.000 € Betriebskosten steuermindernd geltend machen kann. Dabei entsteht ein Win-win für alle Beteiligten.

Ihre kostenfreie Beratung von EU-Steuerexperten

Wir sind als eine europäische Unternehmensberatung darauf bestrebt, dass jeder unserer Mandanten mit seiner Lösung der Firmengründung keine Risiken eingeht, sondern eine legale Steuerersparnis erzielt. Eine Firma zu betreiben, die einen echten Geschäftsbetrieb in Bulgarien aufnimmt, verursacht höhere Kosten als eine reine Briefkastengesellschaft, ist aber die einzige Variante, um eine legale Steuerersparnis zu erzielen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Unternehmen und Ihre berufliche Zukunft!

Ihr 4 Europe Consulting Team

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!

Schreiben Sie uns: team@4-europe-consulting.com

Panagiotis Alexandridis

Panagiotis Alexandridis
Geschäftsführer 4 Europe Consulting

Dr. Franziska Pühringer

Dr. Franziska Pühringer 
EU Business Consultant

Philipp Kless

Philipp Kless 
EU Business Consultant

4europe-weiss

4 Europe Consulting ist ein europäischer Anbieter
von Dienstleistungen für Unternehmensgründungen und Steuerberatung.  

Als Teil der European Accounting Association (EAA), die seit über 40 Jahren besteht, 
verfügen wir über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Registrierung internationaler 
Unternehmen und der Sicherstellung, dass diese den lokalen Vorschriften entsprechen. 

 

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