Phase 4

Phase 4

Aufnahme des operativen Geschäftes

Abhängig von der Dauer der Umstrukturierungsanalyse, sowie dem Umfang der Umstrukturierung, dauert die Aufnahme des operativen Geschäftes in Bulgarien mit einfachen Strukturen in der Regel maximal 4-6 Wochen.

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Ihre bulgarische Gesellschaft ist mit EU-USt.-ID, sowie nationaler Steuernummer voll einsatzbereit. Werden gesonderte Genehmigungen im Finanzsektor für Fonds, Beteiligungen, Aktienübernahmen, etc. benötigt, ist mit einer Genehmigungszeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Im Laufe der Zeit werden Sie feststellen, dass auf bulgarischer Seite dank dem unternehmerfreundlichen Umfeld viele neue Türen geöffnet werden, die weitere Steuersenkungen zulassen. Bei richtiger Vorgehensweise kann neben den Steuereinsparungen bei den Unternehmensgewinnen auch die Einkommenssteuer signifikant reduziert werden.

Dringend einzuhalten ist das deutsche Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz; AStG)

„§ 1 Berichtigung von Einkünften

(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdvergleichsgrundsatz), sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt. Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes ist davon auszugehen, dass die voneinander unabhängigen Dritten alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung kennen und nach den Grundsätzen ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter handeln. Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu weitergehenden Berichtigungen als die anderen Vorschriften, sind die weitergehenden Berichtigungen neben den Rechtsfolgen der anderen Vorschriften durchzuführen.“

Das bedeutet die Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein. Wenn zum Beispiel die Erbringung einer Leistung durch einen Dritten (Handwerker, Unternehmen, etc.) 1.000 EUR für das inländische Unternehmen (Deutschland) beträgt, darf das eigene im Ausland ansässige Unternehmen keinen höheren Preis ansetzen. Würde in diesem Beispiel das ausländische  Unternehmen 2.000 EUR verlangen, wird dies als eine Art versteckter Gewinnausschüttung eingestuft. Sollte dennoch ein höherer Preis von der inländischen Gesellschaft akzeptiert werden, müssen zumindest Qualitäts- und Zuverlässigkeitsvorteile oder dergleichen glaubhaft nachgewiesen werden, die zur der Entscheidung der Akzeptanz eines höheren Preises gerechtfertigt sind. Generell gelten die Grundregeln des Wettbewerbs, wonach Aufträge an die Bestbietenden vergeben werden. Da Bulgarien in Sachen Wirtschaftlichkeit eindeutig punkten kann, steht ihnen ein breiter Handlungsspielraum zur Verfügung. 4-Europe steht Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

In den kommenden Tagen wird sich ein Berater unseres Hauses zur Klärung aller offenen Fragen, sowie Abstimmung über die weitere Vorgehensweise mit Ihnen in Verbindung setzen.